Honorar
Ich führe eine Privatpraxis.
Meine Praxis ist keine kassenärztlich zugelassene Einrichtung.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie selbstverständlich alle Leistungen meiner Praxis als Selbst-/ Privatzahler in
Anspruch nehmen.
Das Honorar ist für die erbrachte Leistung nach jeder Sitzung direkt zu entrichten.
Meine Preise
Ich berechne folgende Honorare:
Ein unverbindliches Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Klärung Ihrer Möglichkeiten. Für diesen Termin berechne ich ein Honorar bei einer
Dauer von 30 Minuten 35,00 EUR
Dauer von 60 Minuten 55,00 EUR
Beratungssitzung für Erwachsene pro Termin 90,00 EUR
Paarberatung pro Termin 140,00 EUR
Coaching pro Termin 100,00 EUR
E-Mail-Beratung anonym 35,00 EUR
Hypnose
Raucherentwöhnung
Gesamtkosten für 3
Sitzungen je 60 - 90
Minuten 500,00
EUR
Gewichtsreduzierung
Gesamtkosten für 5 Sitzungen je 60 - 90 Minuten 750,00 EUR
Einzelsitzungen je 60 - 90 Minuten 180,00 EUR
Hypnosecoaching pro Termin 130,00 EUR
Seminare, Workshops und Vorträge
Preis nach Art und Dauer
Zahlungsmodalitäten
Im Praxisalltag hat es sich bewährt, Barzahlung als Zahlungsweise durchzuführen. Bitte bringen Sie deshalb zu Ihrem Beratungs- oder Coachingtermin den passenden Betrag in bar mit.
Selbstverständlich können Sie den Betrag auch überweisen. Das Honorar pro Beratungs- oder Coachingeinheit erhöht sich allerdings durch den administrativen Mehraufwand um
5,00
EUR.
Weitere Zahlungsmodalitäten:
Kürzere oder längere Sitzungen sind flexibel möglich und können entsprechend abgerechnet werden.
Bei telefonischen- und E-Mail-Beratungen Vorabüberweisung.
Bei Seminaren spätestens 7 Tage vor Beginn.
Bei Gruppen richtet sich der Ausgleich je nach Anzahl der Interessierten.
Bei Langzeitbegleitung und aus finanziellen Gründen finden wir eine Lösung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Die Kosten für eine Paartherapie/ -beratung werden leider weder von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen erstattet.
Soziales Honorar für Geringverdiener
Wenn Sie Beratungen oder Leistungen meiner Praxis buchen möchten und den Betrag nicht aufbringen können, erhalten Personen mit geringem Einkommen z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten (Nachweis der BaFöG-Bewilligung), Paare und Familien mit niedrigem Einkommen, Senioren, Bezieher von Arbeitslosengeld 2 (ALG II / Hartz IV) die Beratungs- oder Coachingsitzungen zu einem ermäßigten Honorar. Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den Konditionen. Wir finden in einem persönlichen Gespräch eine passende Lösung.
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Selbsthilfegruppen: Die Teilnahme an Selbsthilfetreffen ist kostenlos!
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Absageregelung
Ich führe eine Privatpraxis. Mein Anspruch ist es, auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Klienten optimal einzugehen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, plane ich für jede Sitzung sehr
viel Zeit ein. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin führt nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf (Verdienstausfall), sondern nimmt auch anderen Klienten die Möglichkeit, einen früheren
Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.
Bitte haben Sie dafür Verstandnis, dass ich für jeden Termin, der nicht mindestens zwei Werktage vorher abgesagt wird, mit
50% und bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen das volle Sitzungshonorar in Rechnung stellen werde.
Die Gründe für eine nicht rechtzeitige Absage des Termins spielen dabei keine Rolle. Auch bitte ich um Verständnis, dass ich bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen das volle Honorar berechnen werden muss, da der Aufwand der gleiche ist.
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Hinweise
auf Kostenerstattungsmöglichkeiten
Selbst-/ Privatzahler
Meine Praxis ist eine Privatpraxis! Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie selbstverständlich alle Leistungen meiner Praxis als Selbst-/ Privatzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall entfallen die Beantragung der Kostenerstattung sowie die Diagnosestellung für die Krankenkasse. Dies kann unter bestimmten Umständen (z.B. geplanter Wechsel in die private Krankenkasse, Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) sinnvoll sein.
Über die Aufwendungen Ihrer Beratung bzw. Coaching-Sitzungen erhalten Sie monatlich eine Rechnung von mir.
Es gibt die Möglichkeit, die Kosten im Nachhinein über die Lohn-/Einkommensteuererklärung erstattet zu bekommen, indem Sie diese bei der Steuererklärung angeben und nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für Gesundheit/Gesunderhaltung steuerlich geltend machen. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
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Die Continentale
Die Continentale übernimmt die Kosten für psychologische Soforthilfe nach Unfall, Einbruchdiebstahl / Raub und räuberische Erpressung, Brand von Haus und Wohnung aus der Unfall- und Hausratversicherung, unabhängig vom Therapieverfahren. Die Kostenübernahme für Versicherte gilt hierbei auch für Psychologische Berater.
Unter http://www.continentale.info/schnelle-hilfe finden Sie als Versicherte unkomplizierte Hilfe (siehe Näheres auch bei Psychologische Beratung auf dieser Internetseite).
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